Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 15 K 1839/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30630
OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 15 K 1839/99 (https://dejure.org/2002,30630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2002 - 15 K 1839/99 (https://dejure.org/2002,30630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2002 - 15 K 1839/99 (https://dejure.org/2002,30630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Flurbereinigungsbehörde; zur Kompetenz für Beitragsbefreiungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs 3 FlurbG; § 149 FlurbG; § 151 FlurbG; § 153 FlurbG
    Auflösung; Aufsicht; Beitragsbefreiung; Flurbereinigung; Flurbereinigungsbehörde; Kompetenz; Mitgliedsbeitrag; Schlussfeststellung; Teilnehmergemeinschaft; Unanfechtbarkeit; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72

    Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 15 K 1839/99
    In einem solchen Fall gehen zwar nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht zu § 151 FlurbG in der ursprünglichen Fassung meint (vgl. Urt. v. 17.5.1973 - V C 24.72 -, AgrarR 1974, 78) die Aufsichtsbefugnisse ebenfalls auf die Gemeindeaufsichtsbehörde über.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1958 - 3 C 3/58
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 15 K 1839/99
    Die zeitliche Grenze der sachlichen Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Schlussfeststellung gilt mithin nach dem Wortlaut und dem Sinngehalt der Vorschrift nicht für die Anfechtung von Verwaltungsakten, die in Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes ergehen oder die Verurteilung der Flurbereinigungsbehörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes, sondern nur für sonstige Rechtsstreitigkeiten nach der Schlussfeststellung (vgl. auch VGH München, Urt. v. 27.10.1975 - RzF § 140 S. 33, OVG Koblenz, Urt. v. 16.10.1958 - RdL 1959, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht